Skip to main content

Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe

Die Leistungsempfängerin nimmt im Rahmen einer Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme Ailin Heinicke in Anspruch.

Folgende Leistungen können nach Absprache erbracht werde

  •  vollständige Vorsorge – Blutdruck, Urinsticksen, Kindslage, Höhenstand der Gebärmutter,
  • CTG, Ödeme- und Krampfaderkontrolle, Fragen nach dem seelischen und körperlichen Wohlbefinden
  • Hilfe bei Beschwerden wie Sodbrennen, Wadenkrämpfe, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Ödemen, Rückenproblemen, vorzeitigen Wehen und Ängsten
  • geburtshilfliche Akupunktur
  • Informationen über Mutterschutzgesetze, Finanzen (Elterngeld, Elterngeld Plus), Kita, Jugendamt und deren Anträge
  • Ernährungsberatung während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • gemeinsam mit eurem Arzt oder eurer Ärztin betreue ich Risikoschwangerschaften, wie zumBeispiel eine Mehrlingsschwangerschaft
  • Beratung und Begleitung bei einer Beckenendlage des Kindes im Mutterleib
  • Informationen über Erstausstattung, Kassenleistungen
  • Hilfe bei der Klinikwahl und deren Anmeldung
  • Hilfe bei der Suche nach einem passenden Kinderarzt mit den Eltern
  • Aufklärung über den "plötzlichen Kindstod"
  • Begleitung von Sternenkindern

 

Wochenbett

  • Beobachtung altersgerechte und physiologische Entwicklung des Kindes, zum Beispiel Haut- farbe, Schlaf- und Trinkverhalten, Nabelheilung
  • Hilfe beim Baden, Handling, Pflege (Nägel schneiden)
  • Informationen und Hilfe zum Schlaf- und Wachrhythmus
  • Beratung über passende Kleidung
  • Beratung zur gesunden Ernährung sowie zum Kostaufbau
  • Beobachtung der körperlichen und seelischen Verfassung der Mutter
  • Hilfe bei Beschwerden
  • Stillberatung und bei Bedarf Bereitstellung von Pumpmaterial
  • Beratung über das Zufüttern, der Kinderernährung und das Abstillen
  • des Weiteren werden alle auftauchenden Fragen gerne von mir beantwortet

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung:
Wahlleistungen, Teilnahme an Kursen sowie die Betreuung bei der Geburt. Ebenfalls nicht umfasst sind Krankentransporte, ärztliche Leistungen und die Leistungen anderer Berufsgruppen.

 

Kostenübernahme

Leistungen, die Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für die Anzahl und den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Einreichen die Hebamme mich rechzeitig aufklären wird.

In den folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt:

  •  falls keine gültige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse festgestellt werden kann,
  • vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden (siehe unter Terminvereinbarung),
  • falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen und dadurch die erstattungs- fähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, muss die Hebamme über alle Leistungen informiert werden, wenn bei einer Kollegin auf Kassenkosten Leistungen in Anspruch genommen werden bzw. in Anspruch genommen wurden.
  • Weitere Wahlleistung wie zum Beispiel Rufbereitschaft und Akupunktur werden separat vereinbart.

 

Privatrechnung

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen die Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EUR berechnet.

 

Terminvereinbarungen

Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten und nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden mit einem Betrag von 35,00 € pro Termin berechnet. Wird die Hebamme noch rechtzeitig (spätestens 2 Stunden vor dem Termin) persönlich erreicht und über den ausfallenden Termin informiert, wird dieser Betrag nicht berechnet.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Rufbereitschaft

Die Hebamme leistet keine 24 Stunden Rufbereitschaft. Im Falle der Nichterreichbarkeit der Hebamme, sollte sich die Leistungsempfängerin in Notfällen an ihre Frauenärztin/ihren Frauenarzt, ihre Kinderärztin/ihren Kinderarzt oder die nächste (Kinder-)Klinik wenden.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in der Schwangerschaft und Wochenbett sowie Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Datenschutzerklärung

Datenschutz

 

Sonstige Regelungen

Dieser Vertrag verpflichtet die Leistungsempfa?ngerin nicht, alle Hebammenleistungen ausschließlich durch die Hebamme Ailin Heinicke erbringen zu lassen. Falls sie jedoch Leistungen einer anderen Hebamme in Anspruch nimmt oder genommen hat, ist sie verpflichtet, die Hebamme Ailin Heinicke darüber zu informieren. Dies gilt vor allem für das Vorgespräch, das nur einmal pro Leistungsempfängerin von der Krankenkasse erstattet wird. Falls die Leistungsempfängerin mit mehreren Hebammen Vorgespräche führt, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, alle weiteren Kosten privat zu übernehmen.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme/Hebammengemeinschaft gelten als vereinbart. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Name und Anschrift der Versicherten:

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Geburtsdatum: __________________________

Daten laut Gesundheitskarte (zur Abrechnung mit der Krankenkasse):

Nummer der Kasse: __________________________________

Versicherungsnummer: _______________________________

Name der Krankenkasse: ______________________________________________________

 

Hebamme Ailin Heinicke . Von-Knobelsdorff-Straße 35 . 14797 Kloster Lehnin . Telefon 0170 – 47 21 476 E-Mail info@hebamme-ailin.de.www.hebamme-ailin.de
Letzte Änderung: 22.05.2018

Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung der Hebamme ist die Leistungsempfängerin einverstanden. Von dem Dokument wurde eine Kopie ausgehändigt. Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.