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Wichtige Informationen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Hebammenleistungen wie folgt:

In der Schwangerschaft:

  • einmal im Monat, bei Bedarf auch mehr als einmal

Nach der Geburt:

  • einen täglichen Hausbesuch in den ersten 10 Tagen
  • weitere 16 Hausbesuche innerhalb der ersten 12 Wochen
  • 8 weitere Besuche bis das Kind 9 Monate alt ist und in besonderen Fällen auch noch mehr. Je nach Notwendigkeit wird in Absprache mit Ihnen davon Gebrauch gemacht.
  • Eine Betreuung über diese Zeit hinaus wird möglich, wenn Sie ein Rezept von Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vorlegen.

Privatversicherte erkundigen sich bitte noch mal nach der Kostenübernahme bei Hebammenbetreuung – es gibt dort eventuell Abweichungen.

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie meine Betreuung im Wochenbett nicht in Anspruch nehmen, so melden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ab.

Sollte ich bei einer Fortbildung oder im Urlaub sein, wird Ihnen nach Möglichkeit eine andere Hebamme als Vertretung vermittelt.

Bitte rufen Sie mich möglichst bald nach der Geburt Ihres Kindes an, damit ich Sie in den nächsten Tagen mit einplanen kann. Melden Sie sich dann bitte noch einmal, sobald Sie wissen, wann Sie aus der Klinik kommen, damit wir den ersten Termin für den darauffolgenden Tag vereinbaren können.

Sie können mich jederzeit anrufen - sollte ich nicht erreichbar sein, ist ein Anrufbeantworter geschaltet (bitte immer deutlich eine Nachricht mit Namen und Telefonnummer hinterlassen!). Ein Rückruf erfolgt normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihre betreuenden Ärzte oder an Ihre Klinik.

Aufgrund der verschiedenen Anfahrtswege, der unterschiedlichen Dauer der Hausbesuche und dem eventuellen Einschieben von Notfällen, kann die vereinbarte Uhrzeit variieren. 15 bis 20 Minuten vor oder nach der Terminvereinbarung können vorkommen.